Die St. Agatha-Kirche

Allgemeine Informationen

Im Jahre 1746 wurde an der Ecke Tiggesloh/Tiggeplass in Holtum mit dem Bau einer ca. 30 qm großen Kapelle begonnen. Diese Kapelle befand sich aber Ende des 19. Jahrhunderts in einem derart schlechten Zustand, dass der damalige Pfarrer Friedrich Wilhelm Cruse aus Büderich den Bau einer neuen Kapelle als „Notsache“ ansah. Am 3. April 1898 wurde feierlich der Grundstein gelegt und nach gut einjähriger Bauzeit fand am 20. Juli 1899 die feierliche Kirchweihe statt.

Bis auf den heutigen Tag wird die unter dem Schutz der heiligen Agatha stehende Kapelle vom Sankt Josefsverein dank ehrenamtlicher Tätigkeit und zahlreicher freiwilliger Helfer und Spender erhalten und unterhalten, sodass dort regelmäßig Gottesdienste stattfinden können.

Ungewöhnlich für eine Kirche am Hellweg ist das für die Errichtung der Sankt Agatha-Kapelle verwendete Baumaterial. Hier wurde nicht wie bei vielen Kirchen in der Nachbarschaft der heimische Grünsandstein verwendet, sondern roter Ziegelstein aus einer Büdericher Ziegelbrennerei. Ihr Äußeres hat die Kirche in den über hundert Jahren kaum verändert. 1989 wurde sie unter Denkmalschutz gestellt.

Im Inneren dagegen gab es verschiedene Veränderungen. So wurde der Kirchenraum bis heute insgesamt vier Mal ausgemalt, und zwar: Erstausmalung aus der Erbauungszeit, zweite Ausmalung im Jahre 1930, dritte Ausmalung im Zusammenhang mit der Renovierung 1965/66 und die heutige Ausmalung aus dem Jahre 1989.

Auch in Bezug auf die Einrichtung der Kirche änderte sich einiges. So befand sich bis in die sechziger Jahre im Chorraum der Kirche ein neugotischer Hochaltar aus Holz. Im Zuge der Liturgiereform und auf Grund seiner schlechten Zustandes ist er einem Marmoraltar gewichen, der gleichzeitig weiter vorn im Chorraum, näher an der den Gottesdienst mitfeiernden Gemeinde, seinen Platz gefunden hat. An der Stelle des alten Hochaltares befindet sich heute als Leihgabe des Erzbistums eine Sakramentsstele, die aus einem alten Seitenaltar unbekannter Herkunft gefertigt worden ist. Der vorhandene Tabernakel wurde 1989 in diese Stele integriert.

Aus den noch vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass der Bau und die Unterhaltung der Kirche bis auf den heutigen Tag nur möglich geworden bzw. gewesen sind, weil es immer wieder zahlreiche Spender und tatkräftige freiwillige Helfer aus Holtum und der näheren Umgebung gegeben hat, denen die Kirche eine Herzensangelegenheit war und auch heute noch ist.

Dreifaltigkeitsprozession

Eines der wichtigsten Ereignisse im kirchlichen Leben des Dorfes ist die Holtumer Dreifaltigkeitsprozession. Sie findet am Dreifaltigkeitssonntag, dem Sonntag vor Fronleichnam, statt und führt von Büderich nach Holtum und zurück. Beginn ist in Büderich um 8.00 Uhr in der St. Kunibert-Kirche. Etwa um 10.00 Uhr erreicht die Prozession nach einigen Stationen die St. Agatha-Kirche in Holtum. Dort ist eine heilige Messe für die Gemeinde und alle Prozessionsteilnehmer. Anschließend besteht die Möglichkeit in der Schützenhalle oder bei Bekannten zu frühstücken. Nach der Pause geht die Prozession gegen 11.30 Uhr nach einer Segensstation in der Kapelle zurück nach Büderich und endet dort gegen 12.45 Uhr in der St. Kunibert-Kirche.

Vertiefende Informationen zur Geschichte der Kirche in Holtum und zur Patronin St. Agatha

Die Vorläufer-Kapelle

Viele Kirchen und Kapellen haben — manchmal mehrere – Vorgängerbauten auf ein- und derselben Stelle. Vorab sei angemerkt, dass die Begriffe Kapelle und Kirche in allen Unterlagen variieren. Die Kirche zu Holtum hatte ebenfalls eine Vorgängerin. In diesem Fall war es eine kleine Kapelle aus Holz mit Schieferdach und einem kleinen achteckigen Türmchen, in dem sich eine Glocke befand. Diese Kapelle stand nicht an der Stelle der heutigen Kirche, siehe Katasterauszug des Urkatasters von Holtum aus dem Jahre 1829. Der Standort der alten Kapelle ist gelb markiert. Das rot markierte Gebäude ist der alte Bürmanns-Hof, die grüne Markierung ziegt den Standort der heutigen Kapelle.

Über die Umstände der Errichtung dieser Kapelle war im Büdericher Pfarrarchiv nachzulesen, dass am 5. März 1730 das Wohnhaus des Johann Wilhelm Havickenbrock abbrannte. Pfarrer Cruse teilt dies im Jahre 1898 in der Urkunde zur Grundsteinlegung der neuen Kirche mit, ohne die Fundstelle seines Wissens zu nennen! Da Cruse das Datum so präzise angibt, wollen wir es nicht in Zweifel ziehen. Dieser Johann Wilhem Havickenbrock war ein geborener Wellie aus Sönnern. Nach der Heirat wurde er zum Bauern Havickenbrock, denn in Westfalen war es üblich, dass der Hofesname wichtiger war als der Familienname. Dieses nichtkodifizierte westfälische Observanzrecht macht es dem Familien- und Hofesforscher oftmals nicht leicht.

Johann Wilhelm Havickenbrock (des Stammes Wellie) flehte – der Überlieferung nach – beim Brand eines Gebäudes Gott an, wenn seine anderen Gebäude von den Flammen verschont würden, wolle er auf seinem Grund und Boden eine Kapelle bauen und der hl. Agatha widmen. Dieses Gelöbnis an Gott wurde offenbar erhört. Doch ging der Kapellenbau erst 16 Jahre später in Erfüllung. Nach Aktenlage begann der Bau im Jahre 1746. Es ist anzunehmen, dass Johann Wilhelm Havickenbrock auf seinem Sterbebett oder in seinem Testament bestimmte, dass der Kapellenbau nun aus seinem Nachlass gebaut werden solle. Bereits am 11. Mai 1746 wurde der Stifter dieser ersten Kapelle begraben.

Kurz vor seinem Tod dotierte er die Kapelle mit 1,5 Morgen Land in den Holtumer Birken mit der Auflage, dass der Besitzer des Havickenbrock-Hofes aus den Erträgen des Landes jährlich vier Reichstaler für die Erhaltung der Kapelle und zwei Reichstaler für die jährliche Lesung von vier Messen an den Büdericher Pastor zu zahlen habe. Diese vierteljährlichen Termine für die Messen wurden in der Büdericher Pfarrkirche bekanntgegeben. Ein steter Termin war immer der 5. Februar, der Tag der hl. Agatha. Von 1758 bis zu seinem Tod am 18. Dezember 1812 hielt der Pfarrvikar Franz Anton Cracht die Messen.

Johann Wilhelm Havickenbrock hat sich den Hoferben offenbar selber ausgesucht. So wählte er den bereits mit sechs Jahren Vollwaise gewordenen Josef Clemens Kramer, den Sohn seiner nach Balve verheirateten Tochter Anna Elisabeth. Dieser heiratete fünf Monate nach dem Tode seines mütterlichen Großvaters in Balve und zog dann mit seiner jungen Frau Maria Anna Gertrud Borggreve auf den Havickenbrockshof. Bereits im Jahr darauf (1747) stellte sich das erste Kind ein. Mit dem Hof musste Kramer genannt Havickenbrock auch die Verpflichtung hinsichtlich der Kapellenstiftung übernehmen. Wir wissen leider vom Geschehen auf dem Hof in dieser Zeit nur sehr wenig, klar ist jedoch, dass ein wirtschaftlicher Niedergang einsetzte. Kramer konnte schließlich nicht einmal die Zahlungen an den Büdericher Pfarrer leisten! Verschuldet starb Josef Clemens im Jahre 1760 im Alter von nur 42 Jahren, so dass seine Witwe Maria Anna Gertrud geb. Borggreve ein Jahr später in Büderich den Johann Caspar Theodor Fette heiratete, der fortan Johann Caspar Theodor (Fette gen.) Havickenbrock hieß.

Fette übernahm einen wohl völlig verschuldeten Hof. Der Büdericher Pastor Runthe hatte lange genug darauf gehofft, dass nun endlich die Zahlungen erfolgen würden. 1769 verklagte er schließlich den Johann Caspar Theodor Fette, weil er das der Kapelle dotierte Land an Johann Dietrich Krollmann zu Schafhausen verpfändet hatte und somit keinen Gewinn aus dem Land ziehen konnte, den er an den Büdericher Pfarrer hätte abführen müssen.

Als Krollmann davon hörte, wollte er das strittige Kapellenland nicht länger bewirtschaften und gab es zurück. Jetzt verpachtete der Pfarrer das Land weiter und zwar an einen Bauern Schenke zu Holtum.

Im Jahre 1770 passierte schließlich das, was sich seit Jahrzehnten abzeichnete, der Havickenbrock-Hof ging in Konkurs. Das Kapellenland konnte jedoch aus der Konkursmasse herausgehalten werden. Ob der Kapellenbau der alleinige Grund der Verschuldung des Hofes war, ist nicht zu beurteilen. Jedoch spielen wohl die Hoferben eine gewichtige Rolle, denn es waren fast immer „angeheiratete“ Havickenbrocks, die den Hof so übernehmen mussten, wie er war. Außerdem wurden im Laufe der Jahrzehnte aus dem Hofesvermögen drei Familienmitglieder als Priester ausgebildet, dies verschlang auch einiges an Geld, mussten doch Schul- und Universitätsbesuch sowie der Weihetitel bezahlt werden

Messbuch von 1775

Wegen der Ablieferung der vier Reichsthaler für die Erhaltung der Kapelle gab es weiteren Streit. Bis 1789 ist nie eine Reparatur durchgeführt worden Die Gelder jedoch wurden immer von den Provisoren der Büdericher Kirche in Empfang genommen, doch oft zahlte Havickenbrock auch gar nicht. Schließlich gab es in den Jahren 1785-1790 mehrere Gerichtsverhandlungen vor dem Werler Offizialatsgericht und 1789 wurde Havickenbrock zu vier Goldgulden Brüchtenstrafe verurteilt. In den Jahren, in denen die vier Reichsthaler zur Erhaltung der Kapelle nicht benötigt wurden, überwies man sie an die Schule zu Büderich.

Die Kapellengelder verwaltete der Büdericher Provisor Josef Amecke. Von 1788-1800 können wir die Ausgaben genau nachweisen, so jedes Jahr Ausgaben für „Brandgeld“ und 1798 für

Fenster an den Glasmacher Korte zu Werl und im Jahre 1800 schließlich Ausgaben für einen Schieferdecker, der das Dach neu eindeckte.

1833 sollte eine Erneuerung des Daches erfolgen. Der Kostenvoranschlag des Soester „Bauconductors“ Brunswicker wurde vom Paderborner Generalvikariat nicht genehmigt, da die Maßnahme einfach zu teuer war. Da eine Reparatur jedoch unumgänglich war, zogen sich die Verhandlungen über drei Jahre hin, schließlich bekam Caspar Wenner den Zuschlag. 1842 reparierte der Werler Glaser Melchior Korte ein Bleifenster, in das er zehn Scheiben einsetzte.

1845/46 wurde die in die Jahre gekommene Kapelle erneut repariert. Die Gelder konnte sich der Kapellen-Vorstand zu Holtum diesmal von der Kirchenkasse in Büderich leihen. Außerdem hatte der Vorstand ein Kapital bei der Sparkasse in Soest angelegt, das dazu verwendet wurde. Das Kapitular-Vikariat in Paderborn genehmigte dem Büdericher Pfarrer Wachtmeister die nun anstehende Reparatur. Das „Verding“, wie man Werkverträge damals nannte, wurde an den Kirchtüren zu Büderich bekanntgemacht. Folgende Arbeiten sollten ausgeführt werden: Instandsetzung des Daches und die acht Seiten des Türmchens als Schieferarbeiten sowie Zimmerer- und Maurerarbeiten. Schieferdecker Winterhoff aus Soest hatte das beste Angebot und übernahm alle Arbeiten für 106 Reichsthaler.

Da das Generalvikariat in Paderborn einen Techniker für die Beaufsichtigung der Reparatur verlangte — sonst wäre sie nicht genehmigt worden — bestellte der Kapellen-Vorstand dazu den Königlich-Preussischen Wegebau-Inspektor Scheck zu Unna. Dieser musste nach Beendigung der Arbeiten einen Bericht nach Paderborn schicken. Dass der Bericht positiv ausfallen würde, daran wurde nicht gezweifelt, denn der Salinendirektor der Werler Saline Neuwerk Alexander Freiherr v. Brand und der Salinen-Aufseher Rudolf Wegener hatten maßgeblichen Anteil bei der Reparatur. Sie hatten in der Stadt Werl als eingespieltes Team einen guten Ruf und erstellten auch in diesem Fall die Kostenvoranschläge und wahrscheinlich auch die Zeichnungen.

Weitere kleine Reparaturen folgten. Der Kapellendiener (Küster) Anton Rademacher wohnte — 1855 bereits seit „unendlichen Jahren“ — in der Nähe der Kapelle und half beim Gottesdienst sowie bei der Prozession an St. Trinitatis (= Dreifaltigkeit). Außerdem musste er täglich dreimal zum Angelus Domini läuten. Da die Glocke auch alsTotenglocke diente, wurde jeder Verstorbene ebenfalls verläutet. Ab 1857 übernahm diese Küstertätigkeit Franz Hermann Klopries. Bereits 1876, als der St.-Josefs-Verein gegründet wurde, muss die Kapelle erneuerungsbedürftig gewesen sein und das dazu notwendige Kapital musste aufgebracht werden. Der Zweck des Vereins war „Aufbringung von Geldmitteln“ für die „Bewirkung von Reparaturen der Kapelle zu Holtum, zur Beschaffung von kirchlichen Sachen für dieselbe, zur jährlichen Abhaltung von vier Hochämtern in derselben, event. zum Neubau einer Kapelle“. Willy Timm schrieb in der 1994 veröffentlichten Stadtgeschichte Werls: „Am 30. September 1897 schlossen die katholischen Einwohner von Holtum mit dem Landwirt Franz Mawick, Nachfolger auf Hawickenbroicks Hof, einen Vertrag über diesen Neubau. Beim Zusammenlegungsverfahren in Holtum war auch für die Kapellengemeinde ein Grundstück ausgeworfen worden. Da diese aber keine Korporationsrechte besaß, konnte ihr das Grundstück vorerst nicht überschrieben werden. Deshalb wurde auch von der Holtumer Gemeindeversammlung dankbar anerkannt, dass sich der Landwirt Mawick dieser Sache angenommen hatte. Am 6. Dezember 1897 stellte dieser dann bei der Amtsverwaltung Werl den Antrag zur Genehmigung des Kapellenbaus. Zwei Monate später suchte auch Pfarrer Friedrich Wilhelm Cruse aus Büderich um eine entsprechende Genehmigung beim Generalvikariat nach.“

Die Begründung zum Neubau einer Kapelle fand bei den Entscheidungsträgern im Generalvikariat Paderborn ein   positives Echo. Pfarrer Cruse schrieb im Jahre 1897: „ Die alte Kapelle … ist ein kleines, aus Fachwerk mit einigen kleinen viereckigen Fenstern hergestelltes, nur 5,50 Meter langes, 5,35 Meter breites, fast verfallenes und als Gotteshaus ganz unwürdiges Gebäude, und ist daher die Erbauung einer neuen, größere Kapelle eine Notsache“. 

(Beitrag aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum der St. Agatha-Kapelle von H.J. Deisting und Michael Jolk,1999)
Bau der neuen St. Agatha-Kapelle

Die Bauplanung oblag dem aus Rhynern stammenden Zimmermeister und Bauunternehmer Wilhelm Frigge, der auch die Kirche in Sönnern baute. Geplant war der Kapellenbau in einem „drei Ziegelsteine starkem“ Mauerwerk, neun Meter hoch, wozu noch die Gewölbe kamen. Der Innenraum war dabei für 350 Kirchgänger berechnet. Der heimische Maurer Caspar Stemann – der einige Häuser in Holtum baute – führte den Kapellenbau aus.

Doch zuvor waren mehrere Genehmigungen beim Erzbischöflichen Generalvikariat erforderlich. Die eingereichten Bauzeichnungen wurden moniert, sie seien zu „dilletantisch“ ausgeführt, hieß es, man „könne nichts erkennen“. Nachdem die Pläne verbessert waren, stand dem großen Gemeinschaftsprojekt nichts mehr im Wege.

Die Grundsteinlegung des bereits fast fertigen Baues erfolgte am 3. April 1898.

Nach emsiger Arbeit und vielen Mithelfern konnte am 20. Juli 1899 die neue Kapelle geweiht werden. Die endgültige Abrechnung erfolgte am 9. November 1904 durch den Pfarrer Brack mit dem Vorstand des St.-Josefs-Vereins. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 37.709,55 Mark. Der Kostenvoranschlag wurde somit um fast 42 Prozent überschritten!

 (Auszüge aus einem umfangreichen Bericht in der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum der St. Agatha-Kapelle  von Michael Jolk, 1999) 

Innenansichten der Agatha-Kapelle 1900 und 1934

Ansicht heute in der Osterzeit
Die Heilige Agatha — Schutzpatronin der Kapelle zu Holtum

Die Legende erzählt, dass die heilige Agatha um 225 n. Chr. in Catania auf Sizilien geboren wurde. Sie war die Tochter einer sehr reichen, christlichen Familie. Es war die Zeit der Christenverfolgung unter dem römischen Kaiser Decius. Als Agatha heranwuchs, wurde der römische Statthalter Quintianus auf sie aufmerksam. Wegen ihres Reichtums und ihrer Schönheit versuchte er, sie für sich zu gewinnen. Doch sie wies ihn mit der Begründung, sie sei Christin, zurück. Um Agatha gefügig zu machen, ließ Quintianus sie gefangen nehmen. Er übergab sie der Aphrodosia, die ein stadtbekanntes Bordell betrieb. Doch alle Versuche, sie vom Glauben abzubringen, misslangen.

Darauf wurde Agatha zur Bestrafung in den Kerker geworfen, wo sie auf grausamste Weise gemartert wurde. Die Überlieferung berichtet, dass die Folterknechte ihr die Brüste abschnitten, ihren Körper mit lodernden Fackeln brannten und sie auf glühendem Lavagestein wälzten. Doch in der Nacht erschien ihr der heilige Petrus im Kerker und heilte alle ihre Wunden. Darauf wurde sie am folgenden Tag zu Tode gefoltert. Dies geschah im Jahre 250 n. Chr.

In der Bevölkerung von Catania entstand unmittelbar nach Agathas Tod eine tiefe Verehrung für sie. Die Legende erzählt, dass ein Jahr nach ihrer Beisetzung ein Ätna-Ausbruch die Stadt Catania bedrohte. Der damalige Bischof soll den Schleier der heiligen Agatha genommen und dem glühenden Lavastrom entgegengehalten haben, der daraufhin zum Stillstand kam. Dieser Schleier der hl. Agatha wird in Catania heute noch als kostbare Reliquie gehütet.

Die Verehrung der Märtyrerin als Schutzpatronin gegen Feuer weitete sich im Laufe der Jahrhunderte immer weiter aus. So wurde die heilige Agatha Schutzpatronin der Erzgießer, Bergarbeiter, Ammen, Gürtler, Geschmeidemacher, Glockengießer und der Feuerwehrleute. Besonders in Süddeutschland werden Brot und Kerzen auf ihren Namen geweiht. Bauern streuen Krumen vom „Agathabrot“ in alle Winkel des Hofes, damit er von Feuer verschont bleibt. Das Vieh bekommt „Agathenbrot“ zu fressen, damit es gesund bleibt (Feuer=Fieber).

Die heilige Agatha wird gegen Brustkrankheiten, Feuergefahr, Erdbeben, Hungersnot und Gewitter angerufen. Vornehmlich Dorfkirchen wurden ihr geweiht, weil früher Feuer und Gewitter eine große Gefahr für die Bauern darstellten.

Aus dieser Sicht heraus ist es verständlich, dass auch in Holtum die heilige Agatha verehrt wird. Denn Feuer und Seuchen waren für die Dorfbewohner eine existenzbedrohende Gefahr.

Vor diesen Gefahren wollte man sich schützen. Insbesondere aber sollte die heilige Agatha das Feuer von der Kirche — die ersten waren in Holtum aus Holz — fernhalten und das ganze Dorf vor der Feuersbrunst schützen.

Über dem Hauptportal der Holtumer Kirche befindet sich eine Agatha-Figur aus Kunststein.

Im Innern der Kirche ist eine weitere Figur zu finden. Sie steht auf einem Sockel an der linken Wand vor dem Chorraum. In ihrer rechten Hand hält sie ein Palmwedel und in der linken eine Zange. Beide Attribute sind vergoldet, ebenso die Krone auf ihrem Haupt. Das grüne Gewand mit wallendem, rotem Überwurf gibt der Darstellung ein besonderes Gepräge. 

Am 5. Februar jeden Jahres feiert die Holtumer Kirche ihr Patronatsfest. Es wird veranstaltet durch den St. Josefsverein und die Feuerwehr. Nach dem Festhochamt treffen sich interessierte Gemeindemitglieder zum gemütlichen Beisammensein.